Gerichtshof stärkt Rechte von transgeschlechtlichen Flüchtlingen

Gerichtshof stärkt Rechte von transgeschlechtlichen Flüchtlingen

Luxemburg, Brüssel (epd). Nationale Behörden müssen das Geschlecht von transgeschlechtlichen Flüchtlingen in offiziellen Registern berichtigen. Dabei dürfen sie nicht den Nachweis einer geschlechtsangleichenden Operation zur Voraussetzung machen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschied (AZ: C-247/23).

Das Urteil betrifft eine iranische Person, die als Frau geboren wurde, sich aber als Mann identifiziert und 2014 in Ungarn als Flüchtling anerkannt wurde. Grund für die Anerkennung als Flüchtling war offenbar die Transsexualität. Im Flüchtlingsregister wurde der Trans-Mann dennoch als weiblich eingetragen. Sein Antrag auf Berichtigung wurde 2022 mit der Begründung abgelehnt, dass keine Operation nachgewiesen worden sei.

Der EuGH stellte klar, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das Recht auf Korrektur unrichtiger personenbezogener Daten gewährt. Nationale Behörden dürften die Berichtigung nicht verweigern, selbst wenn es im nationalen Recht kein Verfahren zur Anerkennung von Transidentität gibt.

Ein OP-Nachweis sei nicht erforderlich, da dies gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit und den Schutz der Privatsphäre verstoße, hieß es. Ein solcher Nachweis sei weder notwendig noch verhältnismäßig, um die Zuverlässigkeit eines öffentlichen Registers zu gewährleisten. Ein ärztliches Attest mit Psychodiagnostik reiche aus.

Das Urteil stärkt die Rechte transidenter Personen in der EU und setzt klare Grenzen für nationale Behörden bei der Erfassung von Geschlechtsidentitäten.