Gericht: Deutschland kann Israel Drohnen-Nutzung nicht untersagen

Gericht: Deutschland kann Israel Drohnen-Nutzung nicht untersagen

Köln (epd). Deutschland kann dem israelischen Militär laut einer Gerichtsentscheidung die Nutzung von zwei Drohnen im Gaza-Streifen nicht vertraglich vorschreiben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln mit einem am Freitag bekannt gegebenen Beschluss und lehnte damit den Eilantrag eines in Gaza lebenden Antragstellers ab (AZ.: 21 L 2376/24).

Hintergrund des Rechtsstreits ist, dass die Bundeswehr von der israelischen Armee Drohnen des Typs Heron TP geleast hatte. An diesen weiterhin in Israel stationierten waffenfähigen, aber nicht bewaffneten Drohnen wurden Soldaten der Bundeswehr ausgebildet. Nach dem Überfall der Hamas auf Israel vom Oktober 2023 rücküberließ die Bundeswehr zwei dieser waffenfähigen Drohnen der israelischen Armee.

Der Antragsteller wollte mit dem Verfahren eine Regelung in dem Überlassungsvertrag erreichen, dass die Drohnen „nicht bei Kampfhandlungen in Gaza eingesetzt werden, insbesondere bei extralegalen Tötungen“. Denn es sei nicht sichergestellt, dass die Drohnen nicht auch völkerrechtswidrig zum Einsatz kämen.

Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation des Antragstellers nicht. So gibt es nach Angaben des Gerichts laut der Bundeswehr bereits eine vertragliche Vereinbarung mit Israel, dass die überlassenen Drohnen nur im Einklang mit humanitärem Völkerrecht eingesetzt werden dürften.

Es stehe dem Antragsteller überdies nicht zu, von der Bundesrepublik zu verlangen, jedweden Einsatz der Drohnen bei Kampfhandlungen in Gaza vertraglich zu unterbinden. Zudem sei nicht ersichtlich, dass jedweder - auch bewaffnete - Einsatz von Drohnen prinzipiell völkerrechtswidrig sei.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde erhoben werden, über die das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster entscheiden würde.