Besetzung der Wahlausschüsse in Thüringen erneut gescheitert

Besetzung der Wahlausschüsse in Thüringen erneut gescheitert

Erfurt (epd). Die Wahl der Mitglieder für die Wahlausschüsse von Richtern und Staatsanwälten ist am Donnerstagabend im Thüringer Landtag erneut gescheitert. Alle von CDU, BSW, Linken und SPD vorgeschlagenen Kandidaten erhielten in geheimer Wahl zwischen 49 und 52 Stimmen der anwesenden 83 Abgeordneten. Sie verfehlten damit die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit.

Zuvor hatte das Parlament dem umstrittenen AfD-Abgeordneten Jörg Prophet den Einzug ins Thüringer Landtagspräsidium verwehrt. Für diesen Fall hatte die AfD-Fraktion angekündigt, den Wahlvorschlägen für die Wahlausschüsse für Richter und Staatsanwälte nicht zuzustimmen.

Die AfD ist stärkste Fraktion im Thüringer Landtag. Sie verfügt über 32 der insgesamt 88 Sitze im Parlament und damit über eine Sperrminorität bei der Besetzung von Richterstellen im Freistaat. Umgekehrt benötigt die AfD 13 Stimmen anderer Parteien, um einen AfD-Kandidaten ins Amt des Landtagsvizepräsidenten wählen zu lassen.

Eine Blockade der Neubesetzung von Stellen in der Thüringer Justiz droht nach Auffassung von Justizministerin Beate Meißner (CDU) nicht. Am Mittwoch hatte ihr Haus ein entsprechendes Gutachten des Verfassungsrechtlers Michael Brenner der Friedrich-Schiller-Universität Jena vorgelegt.