Berlin (epd). Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert einen Verzicht auf Abschiebungen nach Afghanistan, wie sie von der Bundesregierung wiederholt angekündigt wurden. „Die Menschenrechtslage in Afghanistan ist nach wie vor verheerend“, erklärte die Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa, Nele Allenberg, am Dienstag in Berlin. Abschiebungen in Herkunftsländer, in denen Menschen Folter oder eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohten, widersprächen dem menschenrechtlichen Zurückweisungsverbot der europäischen Menschenrechtskonvention.
Deutschland hatte im vergangenen Jahr erstmals seit Machtübernahme der Taliban im Jahr 2021 wieder Menschen nach Afghanistan abgeschoben, nach Angaben von Bund und Ländern ausschließlich Straftäter. Die Bundesregierung hat wiederholt angekündigt, weitere Abschiebeflüge zu organisieren. Allenberg betonte, das Folterverbot gelte absolut und damit ohne Ausnahmen, „auch für Straftäter oder sogenannte Gefährder“.
Besonders schutzbedürftige Personen wie Frauen und Mädchen, Menschen- und Frauenrechtler, Journalisten, ehemalige Staatsanwälte und Richter seien in Afghanistan in großer Gefahr. „Wer sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzte - und damit für die Ziele der internationalen Gemeinschaft während des 20-jährigen Militäreinsatzes in Afghanistan einstand - muss unter der Herrschaft der Taliban die Konsequenzen dafür erleiden“, sagte Allenberg.
Für die Sicherheit dieser Menschen müsse auch Deutschland Verantwortung übernehmen. Das Institut begrüße daher, dass die Bundesregierung die bisher gemachten Aufnahmezusagen für gefährdete Afghaninnen und Afghanen erfüllen wolle. Entsprechendes hatte das Auswärtige Amt in der vergangenen Woche angekündigt, nachdem ein Flug mit 155 Menschen aus Afghanistan über Pakistan nach Berlin organisiert wurde.