Karlsruhe, Solingen (epd). Ein halbes Jahr nach dem offenbar islamistisch motivierten Messerangriff mit drei Toten auf dem Stadtfest in Solingen hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen den tatverdächtigen Syrer Issa Al H. erhoben. Dem Angeschuldigten wird unter anderem dreifacher Mord, zehnfacher versuchter Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland vorgeworfen, wie die Bundesanwaltschaft am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Der Prozess soll vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf stattfinden.
Laut der Bundesanwaltschaft handelte der Angeklagte als Anhänger der radikal-islamistischen Ideologie der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS). Aus dieser Einstellung heraus habe er sich entschlossen, am 23. August 2024 auf dem Stadtfest in Solingen einen Anschlag auf vermeintlich Ungläubige zu begehen. Diese habe er als Repräsentanten der von ihm abgelehnten westlichen Gesellschaftsform angesehen, an denen er mit dem Anschlag Vergeltung für militärische Aktionen westlicher Staaten verüben wollte, teilte die Anklagebehörde mit.
Zur Vorbereitung habe der Angeschuldigte über einen Messenger-Dienst Kontakt zu einem unbekannten IS-Mitglied aufgenommen, hieß es. Dieses habe ihn in seinem Vorhaben bestärkt und ihm zugesichert, dass der IS für die Tat Verantwortung übernehmen und sie für seine Propaganda nutzen werde. Issa Al H. habe daraufhin Videos erstellt, in denen er den Treueschwur des IS verlas und seine Tat ankündigte.
Die Videos übermittelte er laut Anklage am Abend des 23. August 2024 an seine Kontaktperson des IS. Wenige Minuten später habe sich der Angeschuldigte auf das Solinger Stadtfest begeben. Dort stach der zum Tatzeitpunkt 26 Jahre alte Mann laut der Bundesanwaltschaft mit einem Messer zumeist hinterrücks wiederholt und gezielt auf den Hals- und Oberkörperbereich von Besuchern ein. Drei Menschen starben, zehn andere Personen wurden verletzt, manche von ihnen schwer.
Am folgenden Tag verkündete der IS, dass der Anschlag durch ein Mitglied der Vereinigung begangen worden sei. Issa Al H. befindet sich seit dem 25. August aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs in Untersuchungshaft.
Der Syrer war bisherigen Erkenntnissen zufolge über Bulgarien in die EU eingereist und stellte Anfang 2023 in Bielefeld einen Asylantrag. Eine Rückführung nach Bulgarien, das laut Dublin-Abkommen für ihn zuständig gewesen wäre, schlug fehl. Nach Ablauf der Überstellfrist wurde er vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als subsidiär schutzberechtigt anerkannt und der Stadt Solingen zur Unterbringung zugeteilt.