Gericht weist Schadenersatzansprüche wegen Coronaimpfung zurück

Gericht weist Schadenersatzansprüche wegen Coronaimpfung zurück

Frankfurt a.M., Mainz (epd). Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat die Forderung nach Schadenersatz durch die Mainzer Firma Biontech wegen behaupteter Impfschäden zurückgewiesen. Die Klägerin habe angegeben, im Jahr 2021 dreimal mit dem Biontech-Impfstoff Comirnaty gegen das Sars-Cov2-Virus geimpft worden zu sein, teilte das OLG am Donnerstag mit. Seitdem leide sie nach eigenen Angaben unter anderem an Herzmuskelschwäche, Konzentrationsstörungen, chronischer Erschöpfung und zeitweiligen Bewusstseinsstörungen. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen, das OLG wies auch die Berufung dagegen ab. (AZ Landgericht: 2-12 O 264/22; AZ OLG: 23 U 13/24)

Die Klägerin habe kein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis dargelegt, das wissenschaftlich bewiesen sei, begründete das OLG seine Entscheidung. Sie habe auch keine Fehlerhaftigkeit der Fach- und Gebrauchsinformationen aufgezeigt. Schließlich habe die Klägerin keinen Kausalzusammenhang zwischen der Impfung und den geltend gemachten Gesundheitsschäden dargelegt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.