Gericht spricht hohes Schmerzensgeld nach Risikoschwangerschaft zu

Gericht spricht hohes Schmerzensgeld nach Risikoschwangerschaft zu

Frankfurt a.M. (epd). Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat eine Geburtsklinik und einen Arzt dazu verurteilt, einem mit schweren Hirnschäden geborenen Kind ein Schmerzensgeld von 720.000 Euro zu zahlen. Eine mit eineiigen Zwillingen schwangere Hochrisikopatientin dürfe nur in einer Klinik behandelt werden, die auch über eine Intensivstation für Neu- und Frühgeborene verfüge, teilte das Gericht am Dienstag mit. Eine andauernde Behandlung in einer Geburtsklinik ohne eine solche Station sei dagegen grob fehlerhaft. Das betroffene Kind leide unter einer Entwicklungsstörung, sei blind, habe eine starke Hörschwäche und weitere Einschränkungen. (AZ: 8 U 8/21)

In dem Fall war die Mutter mit 37 Jahren erstmals schwanger gewesen und erwartete eineiige Zwillinge. Sie sei über Wochen in einer Geburtsklinik ohne eine entsprechende Intensivstation behandelt worden. Nachdem einer der beiden Feten im Mutterleib verstorben war, sei der andere mit Notkaiserschnitt entbunden worden. Die schweren Hirnschäden seien laut einem Gutachten auf mehrere grobe Behandlungsfehler zurückzuführen. Ursächlich sei ein fehlerhaftes medizinisches Gesamtkonzept gewesen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.