Die Gehälter steigen nach dem Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission Rheinland-Westfalen-Lippe zum 1. Juni um 3,5 Prozent, wie die Landeskirchen am Mittwochabend in Düsseldorf und Bielefeld mitteilten. Am 1. April kommenden Jahres erfolgt eine Erhöhung um weitere 2,8 Prozent.
Die Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst werden damit in anderer zeitlicher Staffelung übernommen. Für die kirchlichen Angestellten gelten künftig außerdem die Regelungen des öffentlichen Dienstes zum Urlaubsanspruch, die wegen eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts zur Altersdiskriminierung erforderlich geworden waren. Die Beschäftigten haben nun einen Urlaubsanspruch von 29 Tagen, ab dem 55. Lebensjahr sind es 30 Tage.
Die Gehälter der Ärzte an kirchlichen Krankenhäusern werden rückwirkend zum 1. April dieses Jahres um 3,4 Prozent angehoben. Die Gehälter und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in Kirche und Diakonie werden von einer paritätisch mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission festgelegt.