Karlsruhe, Berlin (epd). Nach der mutmaßlich antisemitisch motivierten Messerattacke im Berliner Holocaust-Mahnmal hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Der Generalbundesanwalt begründete dies am Montag in Karlsruhe mit der besonderen Bedeutung des Falles. Der Täter habe aus einer radikal-islamistischen und antisemitischen Überzeugung heraus gehandelt, die sich gegen die freiheitliche Gesellschaftsform in Deutschland richte. Damit sei die Tat geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen.
Gegen den Tatverdächtigen bestehe der Verdacht, dass er einen Menschen aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch töten wollte. In diesem Zusammenhang werde ihm auch gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Ein 30-jähriger Tourist aus Spanien war am Freitag im Stelenfeld des Denkmals für die ermordeten Juden Europas mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt worden. Tatverdächtig ist ein 19-jähriger Syrer, der als anerkannter Flüchtling in Deutschland lebt. Er wurde noch am Freitagabend in der Nähe des Tatorts festgenommen.
Bei seiner Festnahme fand die Polizei nach eigenen Angaben einen Gebetsteppich, einen Koran, einen Zettel mit Koran-Versen sowie die mutmaßliche Tatwaffe. Er soll ausgesagt haben, dass seit einigen Wochen in ihm der Plan gereift sei, „Juden zu töten“.
Der Beschuldigte war laut Polizei und Generalstaatsanwaltschaft 2023 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. Er hat seinen Wohnsitz in Leipzig. Das Opfer musste nach dem Angriff notoperiert und zeitweise in ein künstliches Koma versetzt werden.