Nairobi, Kampala (epd). Statt vor einem Militärgericht muss sich der ugandische Oppositionspolitiker Kizza Besigye nun vor einem Zivilgericht wegen Hochverrats verantworten. Der 67-Jährige wurde zusammen mit politischen Wegbegleitern am Freitag angeklagt. Ein Gericht hatte den zuvor vor einem Militärgericht begonnenen Prozess verboten. Besigye war für eine Überstellung an die zivile Justiz Anfang vergangener Woche in den Hungerstreik getreten. Laut der Zeitung „Monitor“ ist er davon so geschwächt, dass er am Freitag im Rollstuhl einem lokalen Gericht vorgeführt wurde. Äußern durften sich die Angeklagten dabei nicht.
Der Fall soll Anfang März vor dem Hohen Gericht gehört werden, die Untersuchungen seien noch nicht abgeschlossen, erklärte die Staatsanwaltschaft laut „Monitor“. Besigye und seinen Kollegen Hajj Lutale und Denis Oola wird demnach vorgeworfen, sich mehrmals im Ausland getroffen zu haben, um den Sturz der "rechtmäßigen ugandischen Regierung” zu planen.
Der Politiker war im November bei einem Besuch in Kenia gekidnappt und nach Uganda gebracht worden. Unter den Vorwürfen des Waffenbesitzes und Hochverrats wurde er vor einem Militärgericht angeklagt. Im Januar erklärte das Hohe Gericht in der Hauptstadt Kampala solche Militärgerichtsverfahren für Zivilisten allerdings für verfassungswidrig. Als der Militärprozess nach der Entscheidung nicht beendet wurde, trat Besigye in einen Hungerstreik.
Dem Antrag von Besigyes Anwälten, ihn aufgrund seines bedenklichen Gesundheitszustandes in ein Krankenhaus zu verlegen, wurde aufgrund der Schwere der Vorwürfe nicht stattgegeben. Besigye ist derzeit im Hochsicherheitsgefängnis Luzira inhaftiert. Hunderte demonstrierten am Donnerstag für seine Freilassung.
Langzeitpräsident Yoweri Museveni geht mit unterschiedlichen Mitteln gegen die Opposition vor. Mehrere Aktivisten, die gegen Besigyes Haft protestierten, wurden in den vergangenen Monaten ebenfalls vorübergehend festgenommen. Über Jahre wurden in Uganda immer wieder Oppositionelle vor Militärgerichten angeklagt. Ein ehemaliger Abgeordneter hatte 2021 dagegen geklagt und im Januar vom Verfassungsgericht Recht bekommen.