Hannover, Potsdam (epd). Unterstützer von Geflüchteten fordern in einer bundesweiten Erklärung ein Ende der Bezahlkarte für Asylbewerber. „Gemeinsam sagen wir Nein zur Bezahlkarte und fordern den sofortigen Stopp ihrer Einführung“, heißt es in der Erklärung, die am Donnerstag nach einer Tagung in Hannover von den Flüchtlingsräten von Niedersachsen und Brandenburg verbreitet wurde. Die Bezahlkarte sei diskriminierend und wirke sich nachteilig auf das Zusammenleben sowie die Stimmung in den Städten und Gemeinden aus, erklärten sie: „Mit ihr wird sich die strukturelle Ausgrenzung von Geflüchteten weiter verfestigen und die Gesellschaft in den Städten und Gemeinden weiter nach rechts kippen.“
Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Regelung, dass Geflüchtete mit den Karten nur einen begrenzten Betrag an Bargeld abheben dürfen. In 13 Bundesländern liegt die Grenze bei 50 Euro, in drei Ländern sind höhere Abhebungen möglich. In Bayern gelten besonders strenge Regeln. An der Tagung unter dem Titel „Gleiche soziale Rechte für alle“ nahmen nach Angaben der Veranstalter rund 80 Unterstützer aus Flüchtlingsräten und anderen Initiativen aus ganz Deutschland teil.
Am 21. März, dem Internationalen Tag gegen Rassismus, soll erstmals ein bundesweiter dezentraler Aktionstag gegen die Bezahlkarte stattfinden. Die Ausgabe der Bezahlkarte hat in den meisten Bundesländern zum Jahreswechsel begonnen. Der Bundestag hatte im April die Einführung einer Bezahlkarte für Menschen beschlossen, die im Asylverfahren oder mit einer Duldung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Im Juni hatte sich daraufhin die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder auf eine Obergrenze zum Abheben von Bargeld in Höhe von 50 Euro verständigt. Beabsichtigt ist damit, irreguläre Migration einzudämmen und Geldüberweisungen in Herkunftsstaaten und an Schlepper zu unterbinden.
Allerdings wird die Bargeldobergrenze durch Umtauschaktionen vielerorts umgangen. Dabei erwerben Geflüchtete mit der Karte Gutscheine in Supermärkten oder Drogerien. Diese tauschen sie bei Unterstützern in Bargeld ein, die dann wiederum mit den Gutscheinen einkaufen. Nach Angaben des niedersächsischen Flüchtlingsrats ist diese Praxis nicht rechtswidrig.