München (epd). Der Mann, der am Donnerstag in München mit einem Auto in einen Demonstrationszug gerast ist, hatte nach ersten Ermittlungen ein islamistisches Tatmotiv. Der Beschuldigte, ein 24-jähriger Afghane, habe eingeräumt, bewusst in die Menschenmenge gefahren zu sein, sagte die leitende Oberstaatsanwältin Gabriele Tilmann am Freitag in München zum aktuellen Ermittlungsstand. Er habe dafür eine Begründung genannt, „die ich als religiöse Motivation zusammenfassen würde“, sagte Tilmann. Sie sprach außerdem von einer „islamistischen Tatmotivation“ bei dem Asylbewerber. Auch der Vizepräsident des Landeskriminalamtes, Guido Limmer, sprach von einer „gewissen islamistischen Ausrichtung“.
Die Analyse seiner Social-Media-Aktivitäten und seines Handys habe aber keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Verdächtige einer islamistischen Organisation angehöre, sagt Tilmann weiter. Der 24-Jährige bezeichne sich selbst als religiös, er bete und besuche eine Moschee. Auf Social Media sei er als Fitnessmodel unterwegs gewesen, habe aber auch Beiträge mit religiösen Bezügen gepostet. Es gebe allerdings noch keine endgültigen, abschließenden Antworten zu den Hintergründen der Tat. Hinweise auf eine psychische Erkrankung, die zur Tat geführt haben könnten, sahen die Ermittler nicht.
Am Donnerstag war in der Münchner Innenstadt ein Auto in eine Demonstration der Gewerkschaft ver.di gerast. Dabei wurden 36 Personen verletzt, manche von ihnen schwer. Über den Aufenthaltsstatus des Tatverdächtigen gab es zunächst widersprüchliche Informationen: Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte kurz nach der Tat am Donnerstagmittag mitgeteilt, dass der Mann wegen diverser Delikte polizeibekannt gewesen sei, korrigierte aber am Donnerstagabend seine Angaben. Demnach hatte die Stadt München dem Afghanen eine Aufenthaltserlaubnis sowie eine Arbeitserlaubnis erteilt.
Laut Oberstaatsanwältin Tilmann kam der Afghane 2016 als unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter nach Deutschland. Er hielt sich legal in Deutschland auf und war nicht ausreisepflichtig. Zuletzt sei er im Sicherheitsgewerbe, unter anderem als Ladendetektiv, tätig gewesen. Er soll am Freitagnachmittag dem Haftrichter vorgeführt werden.