Berlin (epd). Die mit dem Ziel bundesweiter Einheitlichkeit gestartete Bezahlkarte für Flüchtlinge wird nach einer Recherche des Mediendienstes Integration in den Ländern unterschiedlich gehandhabt. Wie das am Donnerstag veröffentlichte Ergebnis einer Länderumfrage zeigt, haben nicht alle Länder die Bargeldgrenze von 50 Euro umgesetzt. Unterschiedliche Regelungen gibt es auch bei Überweisungen und Online-Käufen.
Dem Bericht zufolge haben alle Bundesländer außer Berlin die Bezahlkarte inzwischen eingeführt. Sie soll Bürokratie bei der Auszahlung der Asylbewerberleistungen vermeiden und gleichzeitig verhindern, dass große Mengen an Bargeld an Flüchtlinge gegeben werden und Geld ins Ausland überwiesen wird. Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte dafür eine bundesweit einheitliche Bezahlkarte angestrebt.
Ein Bargeld-Limit von 50 Euro pro Monat gibt es der Umfrage zufolge in 13 der 16 Bundesländer. In Thüringen, Rheinland-Pfalz und Bremen kann mit der Karte, mit der Flüchtlinge wie mit einer Giro-Karte direkt im Geschäft bezahlen können, mehr Bargeld abgehoben werden. Für Abhebungen am Geldautomaten wird der Recherche zufolge dafür eine Gebühr in Höhe von 65 Cent fällig.
Bayern, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen erlauben dem Bericht zufolge keine Online-Einkäufe mit der Bezahlkarte. In den anderen Ländern ist das weitgehend oder teilweise möglich. Überweisungen oder Geldtransfers ins Ausland schließen alle Bundesländer aus. Innerdeutsche Geldüberweisungen sind mit der Bezahlkarte in den meisten Bundesländern zumindest eingeschränkt möglich, nicht aber in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen. Nordrhein-Westfalen will dies den Angaben zufolge ab Frühjahr ermöglichen.
Der Mediendienst Integration ist eine auf Migration und Integration spezialisierte Informationsplattform. Er wird getragen vom Rat für Migration und von verschiedenen Stiftungen sowie der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung gefördert.