Karlsruhe, Trier (epd). Das Urteil gegen den Amokfahrer von Trier ist rechtskräftig. Die Überprüfung des zweiten in dieser Sache ergangenen Richterspruchs habe keinen Rechtsfehler ergeben, erklärte der Bundesgerichtshof am Dienstag in Karlsruhe. Das Gericht verwarf die Revision des Angeklagten gegen ein im vergangenen Jahr gefälltes Urteil des Landgerichts Trier (AZ.: 4 StR 405/24). Das Verfahren ist damit gut vier Jahre nach der Tat abgeschlossen.
Das Landgericht Trier hatte den Angeklagten Anfang Mai 2024 wegen mehrfachen Mordes, versuchten Mordes und versuchten Totschlags zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Zudem stellte die Strafkammer die besondere Schwere der Schuld fest. Gegen dieses Urteil hatte der Mann Revision eingelegt und scheiterte.
Ein erstes Urteil des Landgerichts zu der Amokfahrt hatte der Bundesgerichtshof weitgehend aufgehoben. Deshalb musste das Landgericht Trier den Prozess gegen den Angeklagten neu aufrollen.
Der Angeklagte, der aufgrund einer paranoiden Schizophrenie an Wahnvorstellungen litt, war nach Erkenntnissen des Gerichts am 1. Dezember 2020 zur Mittagszeit mit hoher Geschwindigkeit durch die belebte Fußgängerzone in der Trierer Innenstadt gefahren. Dabei steuerte er sein Fahrzeug in der Absicht, möglichst viele Menschen zu töten, gezielt auf Personen und Gruppen zu. Sechs Menschen wurden tödlich verletzt und zwölf andere Personen verletzt.