Straßburg, Brüssel (epd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im vergangenen Jahr Entscheidungen vor allem zum Krieg in der Ukraine, zur Migration sowie zu technologischen und klimatischen Veränderungen gefasst. Dies geht aus dem aktuellen Jahresbericht hervor, den Gerichtspräsident Marko Bošnjak am Freitag in Straßburg präsentierte.
Der Gerichtshof entschied im Laufe des Jahres über mehr als 36.800 Beschwerden. In 10.829 Fällen ergingen 2024 Urteile. Häufigste Rechtsverletzungen betrafen das Recht auf ein faires Verfahren, gefolgt von Verstößen gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit sowie das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung.
Fast Dreiviertel der noch offenen Verfahren betreffen nur fünf Länder. Die meisten Beschwerden gingen aus der Türkei ein (rund 21.600), gefolgt von der Russischen Föderation (8.150), der Ukraine (rund 7.700), Rumänien (3.850) und Griechenland (2.600). In der Türkei betrafen die meisten Urteile Verstöße gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit.
Der Gerichtshof befasste sich auch mit Fällen, die Konflikte zwischen Mitgliedstaaten betreffen, darunter Russland und die Ukraine, Russland und Georgien sowie Armenien und Aserbaidschan. Ein bemerkenswertes Urteil betraf Russland und die Annexion der Krim 2014. Die Straßburger Richter stellten fest, dass Russland auf der Krim zahlreiche Menschenrechtsverletzungen begangen hat, unter anderem durch die Behandlung politischer Gefangener.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Straßburg ist eine Institution des Europarats. Er überwacht die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die 46 Mitgliedstaaten des Europarats und kann Staaten für Menschenrechtsverletzungen verurteilen.