Berlin (epd). Frauen, die sexualisierte Gewalt erleben, müssen künftig nicht mehr selbst für die „Pille danach“ aufkommen. Der Bundestag beschloss in der Nacht zum Freitag in Berlin, die bisher geltende Altersgrenze von 22 Jahren zu streichen. Damit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen künftig die Kosten für die Notfallverhütung auch für ältere Frauen, wenn es Hinweise auf sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung gibt.
Die Regelung ist im „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune“ enthalten, das sich auf viele verschiedene Aspekte des Gesundheitssystems bezieht. Es sieht unter anderem den Wegfall der Honorarbudgets für Hausärzte vor.
Teil des Gesetzes ist außerdem ein erleichterter Zugang zu Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderungen, die in einem sozialpädiatrischen Zentrum oder einem medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen behandelt werden. Für diese Gruppe wird künftig immer vermutet, dass das gewünschte Hilfsmittel tatsächlich erforderlich ist, sofern es von einem Arzt oder einer Ärztin des Zentrums empfohlen wurde.
Eine mögliche Überprüfung der Erforderlichkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen fällt damit weg. Zu Hilfsmitteln zählen beispielsweise Rollstühle, Pflegebetten, Kompressionsstrümpfe und Hörgeräte.