Berlin (epd). Die Fraktionen von SPD, Grünen und CDU/CSU haben sich auf ein Gesetz für einen besseren Schutz für von Gewalt betroffene Frauen geeinigt. Wie die zuständigen Fachpolitikerinnen am Mittwoch mitteilten, soll damit noch vor der Neuwahl des Bundestags am 23. Februar das sogenannte Gewalthilfegesetz verabschiedet werden. Es sieht vor, dass Frauen, die Opfer etwa von häuslicher Gewalt werden, einen Rechtsanspruch auf einen Schutzplatz bekommen und sich der Bund an der Finanzierung von Frauenhäusern beteiligt.
Der Rechtsanspruch bedeute einen Paradigmenwechsel für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder, heißt es in der Erklärung von Leni Breymaier (SPD), Silvia Breher (CDU), Maria Klein-Schmeink (Grüne) und anderen Abgeordneten. Nach ihren Angaben beteiligt sich der Bund an der Finanzierung des Gewalthilfesystems in einer Höhe von 2,6 Milliarden Euro. Das ist so viel, wie im Entwurf von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) vorgesehen war.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sprach von einem „großen Schritt nach vorne“ bei der Umsetzung eines kostenlosen Rechts- und Beratungsanspruchs für Frauen. Nach Angaben des Familienministeriums sollen die Länder nun den Bedarf für Schutzplätze und Beratung ermitteln und das Hilfesystem entsprechend ausbauen.
Keine Einigung gab es nach Angaben der Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der Fraktionen dagegen beim Gewaltschutzgesetz. Der Entwurf sah vor, den Einsatz elektronischer Fußfesseln bei Gewalttätern und die Anordnung verpflichtender Anti-Gewalttrainings zu ermöglichen.
Beide Gesetze waren erst nach dem Bruch der Ampel-Koalition auf den Weg gebracht worden. Die verbliebene Regierungskoalition aus SPD und Grünen war wegen Widerstands der FDP auf Unterstützung der Union für die Vorhaben angewiesen.