Sachverständige: "Ungesicherte rechtliche Erwägungen" in Asyl-Antrag

Sachverständige: "Ungesicherte rechtliche Erwägungen" in Asyl-Antrag

Berlin (epd). Der Sachverständigenrat für Integration und Migration rät der Unionsfraktion, ihre Anträge für eine Verschärfung der Asylpolitik zu überdenken. „Sie beruhen auf ungesicherten rechtlichen Erwägungen, die durch die Organe der Europäischen Union so nicht geteilt werden“, erklärte der Vorsitzende des Gremiums, der Rechtsprofessor Winfried Kluth, am Mittwoch in Berlin. „Die Pläne verletzen damit europäisches Recht, das auf der Genfer Flüchtlingskonvention gründet“, ergänzte er.

Kluth spielte damit auf die Forderung nach einer Zurückweisung Schutzsuchender an den deutschen Grenzen an, die ein Antrag der Fraktion von CDU und CSU fordert, der am Mittwoch im Bundestag abgestimmt werden sollte. Die Bundesregierung hält diese Maßnahme ebenfalls nicht für vereinbar mit europäischem Recht. Die Union beruft sich auf anders lautende rechtliche Einschätzungen.

Kluth warnte auch davor, sich von der Suche nach europäischen Lösungen zu verabschieden. Die Entscheidung für rein faktische Grenzschließungen möge zwar politisch Ausdruck von Entschlossenheit und Gestaltungswille sein. „Wenn sie aber außerhalb des Rechts und der in der Europäischen Union tief verankerten Praxis der politischen Abstimmung erfolgt, kann dies zentrale Säulen der europäischen Integration wie Rechtsstaatlichkeit, Freizügigkeit und Solidarität schädigen, auf die auch Deutschland für seine wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung mehr denn je angewiesen ist“, erklärte er.