Wiesbaden (epd). In Deutschland sind weiterhin rund ein Fünftel der Bevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Im vergangenen Jahr traf dies auf rund 17,6 Millionen Menschen zu, wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte. Das entsprach 20,9 Prozent der Bevölkerung, etwas weniger als im Jahr zuvor, als rund 17,9 Millionen Menschen (21,3 Prozent) von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht waren.
Eine Person gilt in der Europäischen Union (EU) als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn mindestens eine der folgenden drei Bedingungen zutrifft: Ihr Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, ihr Haushalt ist von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen oder sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung. Für jede dieser Lebenssituationen kann jeweils der Anteil der Betroffenen an der Bevölkerung ermittelt werden.
So waren 2024 rund 13,1 Millionen Menschen in Deutschland (15,5 Prozent) armutsgefährdet. Im Jahr zuvor hatte die Quote bei 14,4 Prozent (12,1 Millionen Menschen) gelegen. Eine Person gilt als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens verfügt. 2024 lag dieser Schwellenwert für einen Alleinlebenden in Deutschland bei 1.378 Euro netto im Monat.
Rund 5 Millionen Menschen (6 Prozent) waren im vergangenen Jahr von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen (2023: 5,8 Millionen oder 6,9 Prozent). Das bedeutet, dass ihre Lebensbedingungen aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln deutlich eingeschränkt waren. Die Betroffenen waren zum Beispiel nicht in der Lage, ihre Rechnungen für Miete, Hypotheken oder Versorgungsleistungen rechtzeitig zu bezahlen.
9,8 Prozent der Bevölkerung unter 65 Jahren (6,2 Millionen Menschen) lebten im vergangenen Jahr in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung (2023: 6,3 Millionen). Diese Situation liegt vor, wenn die Erwerbsbeteiligung der erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder insgesamt weniger als 20 Prozent beträgt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn in einem Haushalt mit zwei Personen in dieser Altersgruppe eine überhaupt nicht arbeitet und die andere insgesamt nur in vier von zwölf Monaten erwerbstätig ist.