Berlin (epd). Nach bundesweiten Angriffen auf Politiker und Helfer im Wahlkampf will der Berliner Senat diese strafrechtlich besser schützen. Dafür wird Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) eine entsprechende Beschlussvorlage in den Bundesrat einbringen, kündigte die Berliner Justizverwaltung am Dienstag an.
Laut Beschlussvorlage sollen die bereits bestehenden Tatbestände der Nötigung von Verfassungsorganen und ihrer Mitglieder auch auf Organe der EU und der kommunalen Ebene ausgeweitet werden. So könnten kommunale Mandatsträger und deren Unterstützungskräfte vor tätlichen Angriffen besser geschützt werden.
Hintergrund sind gewaltsame Vorfälle im Europa- und Landtagwahlkampf in Sachsen, Thüringen und Brandenburg im vergangenen Jahr. Teils trugen die Attackierten wie der Dresdner SPD-Politiker Matthias Ecke dabei erhebliche Verletzungen davon. Im Dezember kam es zu einer Attacke auf SPD-Mitglieder in Berlin-Lichterfelde. Das alles reihe sich „in den allgemeinen Befund über eine Verrohung des politischen Diskurses“ ein, kritisierte Badenberg.
Bei den Angriffen handele es sich um feindselige Verhaltensweisen, die gegen den Körper des Opfers gerichtet, aber nicht unbedingt mit einer Körperverletzung gleichzusetzen seien. Die Angriffe schaden und gefährden laut Justizverwaltung Wahlkämpferinnen und Wahlkämpfern sowie deren Helfern und Helferinnen. Sie beeinträchtigten zudem in strafwürdiger Weise das Funktionieren des demokratischen Rechtsstaats. Der Berliner Senat sieht die Bundesregierung in der Pflicht, diesem Risiko zu begegnen und Strafen für solche Taten vorzusehen.