Tunesien: Folteropfer ziehen vor UN-Ausschuss

Tunesien: Folteropfer ziehen vor UN-Ausschuss

Tunis (epd). Die Weltorganisation gegen Folter hat im Namen von sechs Personen eine Beschwerde gegen Tunesien vor dem UN-Ausschuss gegen Folter eingereicht. Der tunesische Staat komme seiner Aufgabe nicht nach, die Fälle aufzuarbeiten, erklärte der Vizepräsident der Organisation, der tunesische Menschenrechtsanwalt Mokhtar Trifi, am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Tunis.

Bei den Beschwerdeführern handelt es sich den Angaben zufolge um zwei Folteropfer aus der Regierungszeit des ehemaligen Machthabers Zine El Abidine Ben Ali (1987-2011) sowie vier Verwandte von Personen, die unter Ben Ali und dessen Amtsvorgänger Habib Bourguiba zu Tode gefoltert wurden.

Alle sechs Fälle wurden nach der tunesischen Revolution von 2011 von einer Wahrheitskommission an Sondergerichtshöfe weitergeleitet. Die Verfahren stocken jedoch. Mehr als sechs Jahre nach Beginn der Prozesse wurden keine Urteile gefällt. Die auch von Tunesien unterzeichnete Anti-Folter-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, wirksame Maßnahmen gegen Folter zu ergreifen.

Die Weltorganisation gegen Folter begründete die Beschwerde damit, dass die Opfer in Tunesien alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft hätten, um Recht zu erhalten. Der tunesische Staat käme seinen Verpflichtungen zur Ermittlung und Verfolgung von Folterern und Misshandlungen sowie zur Entschädigung der Opfer nicht nach. Daher bleibe ihnen nur der Gang zu den Vereinten Nationen. Eine Verurteilung durch den UN-Ausschuss ist zwar rechtlich bindend, jedoch gibt es de facto keine Institution, die die Entscheidung umsetzen kann.