Berlin (epd). Die Zahl der Kirchenasyle ist im vergangenen Jahr gestiegen. Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Nachfrage mitteilte, gingen 2.386 Meldungen ein, im Durchschnitt 199 pro Monat. Das waren gut 300 Fälle mehr als im Jahr 2023 (2.065). Kirchengemeinden gewähren Asylsuchenden, denen eine Abschiebung droht, in ihren Räumen Asyl, wenn sie den Fall als besonderen Härtefall einschätzen.
Die im vergangenen Jahr gemeldeten Fälle betrafen nach Angaben des Bundesamts 2.966 Personen (2023: 2.703). Überwiegend waren es sogenannte Dublin-Fälle, das heißt, für das Asylverfahren der Betroffenen wäre eigentlich ein anderer europäischer Staat zuständig. Nur 39 Fälle hatten demnach keinen Dublin-Bezug, die Abschiebung drohte also in ein anderes Land außerhalb der EU.
Nur in einem Fall wurde im vergangenen Jahr „eine außergewöhnliche Härte zuerkannt“, wie das Bundesamt mitteilte. In diesem Fall erklärt sich Deutschland zuständig für das Asylverfahren und der oder die Betroffene dürfen bleiben. In den vergangenen Jahren wurden jeweils sehr wenige Fälle vom Bundesamt als Härtefälle anerkannt. Die gemeldeten Kirchenasylfälle stellten nach fachlicher Einschätzung des Bundesamts „ganz überwiegend keine Härtefälle dar“, sagte eine Sprecherin der Behörde.