Leipzig (epd). Der Bundesgerichtshof hat die lebenslange Haftstrafe für einen Bremer Altenpfleger wegen versuchten Mordes und Mordes an zwei Heimbewohnern bestätigt. Das Urteil des Landgerichts Bremen gegen den 44-Jährigen weise keine Rechtsfehler auf, entschied der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem am Montag bekanntgegebenen Beschluss. (AZ: 5 StR 512/24)
Das Landgericht hatte es in seinem Urteil vom 8. April als erwiesen angesehen, dass der als Altenpflegehilfskraft in einem Pflegeheim tätige Angeklagte 2019 einem 79-jährigen Heimbewohner eine erhebliche Dosis eines Langzeitinsulins gespritzt hatte. Damit habe er einen medizinischen Notfall herbeiführen und sich selbst bei den zu erwartenden Rettungsmaßnahmen als kompetente und mutige Pflegekraft inszenieren wollen. Dabei habe er den Tod des Mannes billigend in Kauf genommen. Der Bewohner starb kurze Zeit später, allerdings an den Folgen eines Herzinfarkts.
In einem zweiten Fall habe der Pflegehelfer einem 83-jährigen Bewohner eine Überdosis eines Herzmedikaments verabreicht, woran dieser starb. Dabei habe er die Tabletten zuvor bearbeitet, um die Wirkung zu verstärken. Damit seien die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe erfüllt.
Neben der lebenslangen Freiheitsstrafe wurde auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt und ein Berufsverbot verhängt.