Berlin (epd). Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird ab dem 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin eine entsprechende Verordnung, die den Beitragssatz somit auf insgesamt 3,6 Prozent anhebt. Der Bundesregierung erwartet dadurch Mehreinnahmen der sozialen Pflegeversicherung von rund 3,7 Milliarden Euro. Langfristig steige der Beitrag damit entsprechend der Lohn- und Beschäftigungsentwicklung.
Der demografische Wandel stelle die soziale Pflegeversicherung vor erhebliche Herausforderungen, heißt es in der Begründung der Verordnung. Schon jetzt steige die Zahl der Pflegebedürftigen, während die Anzahl der Beitragszahlenden weiter abnehme. Zusätzlich habe sich die Situation dadurch verschärft, dass in den Jahren 2022 und 2023 die Zahl der Pflegebedürftigen noch schneller gestiegen sei als ursprünglich angenommen.
Die Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte geht laut dem Sozialverband VdK nicht weit genug. Die Pflegekassen seien zum Teil schon jetzt in einer enormen Schieflage, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele am Freitag. Die Erhöhung sei daher notwendig, um sicherzustellen, dass Pflegebedürftige ihre Leistungen bekommen. „Doch schon jetzt ist absehbar, dass die Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte nicht ausreichen wird.“
Es zeichne sich ab, dass der Beitrag 2025 erneut angehoben werden müsse, erklärte Bentele. Das könnte sogar noch vor der Konstituierung des neuen Bundestags notwendig werden.
Das zeige deutlich, dass die Finanzierung der Pflegekassen vollständig reformiert werden müsse, unterstrich die VdK-Präsidentin. „Es muss ein Mechanismus geschaffen werden, der eine langfristige Finanzierung sicherstellt.“ Die künftige Bundesregierung müsse das dringend angehen.
Bentele fügte hinzu, um kurzfristig immer weiter steigende Beiträge zu verhindern, müsse die Regierung schnellstmöglich die Ausgaben während der Corona-Pandemie an die Pflegekasse zurückzahlen. „5,9 Milliarden Euro hatte die Pflegekasse für die versicherungsfremden Leistungen vorgeschossen und droht jetzt darauf sitzenzubleiben - zum Nachteil der Beitragszahlenden.“ Während der Pandemie waren die Pflegekassen verpflichtet worden, unter anderem für Corona-Tests und Corona-Prämien für Pflegekräfte zu zahlen.