Dramé-Prozess: Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Urteil ein

Dramé-Prozess: Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Urteil ein

Dortmund (epd). Das juristische Verfahren um die tödlichen Polizeischüsse auf den 16-jährigen Flüchtling Mouhamed Dramé in Dortmund geht weiter. Die Staatsanwaltschaft Dortmund teilte am Dienstag auf Nachfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mit, dass sie gegen den vom Landgericht verkündeten Freispruch für den Leiter des Polizeieinsatzes Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt habe. Auch die Anwältin der Nebenklage hatte bereits angekündigt, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.

Das Landgericht Dortmund hatte am Donnerstag in dem Prozess alle fünf Beamtinnen und Beamten freigesprochen - auch den Schützen und den Einsatzleiter, der den Einsatz von Pfefferspray angeordnet hatte, durch den die Situation eskalierte. Das Gericht erklärte, die Polizisten hätten in Notwehr gehandelt. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen für den 56-jährigen Einsatzleiter eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert.

Nach der Urteilsverkündung hatte es Proteste im Gerichtssaal und am selben Abend noch eine Demonstration mit rund 300 Teilnehmern gegeben. Am Samstag protestierten in Dortmund etwa 1.200 Menschen gegen die Gerichtsentscheidung und forderten „Gerechtigkeit und Solidarität“ für Dramé und „für alle von der Polizei getöteten Geflüchteten“.

Der aus dem Senegal stammende Dramé war im August 2022 bei einem Polizeieinsatz in einer Jugendhilfeeinrichtung in Dortmund erschossen worden. Er hatte sich offenbar mit einem Messer das Leben nehmen wollen und hielt sich selbst in einer Ecke kauernd ein Messer an den Bauch. Die Polizei besprühte den suizidgefährdeten Jugendlichen mit Pfefferspray und setzte anschließend Taser ein, als Dramé aus der Situation flüchten wollte. Ein Beamter erschoss ihn mit einer Maschinenpistole.