"Düsseldorfer Tabelle": Geringer Anstieg beim Unterhalt für Kinder

"Düsseldorfer Tabelle": Geringer Anstieg beim Unterhalt für Kinder

Düsseldorf (epd). Trennungskinder bekommen im neuen Jahr von ihren unterhaltspflichtigen Elternteilen lediglich wenige Euro mehr. Eine neue „Düsseldorfer Tabelle“ tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch mitteilte. Der Mindestunterhalt für ein Kind bis einschließlich fünf Jahre steigt nach Angaben des Gerichts um zwei Euro auf 482 Euro. Für Jungen und Mädchen bis zum einschließlich elften Lebensjahr liegt er dann bei 554 statt bisher 551 Euro, für Kinder bis einschließlich 17 Jahre bei 649 (plus vier Euro). Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, steigt der Unterhaltssatz um vier Euro auf 693 Euro.

Die Mindestwerte der „Düsseldorfer Tabelle“ ab Januar 2025 gelten den Angaben nach für ein Nettoeinkommen von bis zu 2.100 Euro. Für unterhaltspflichtige Väter und Mütter in den höheren Einkommensgruppen steigen die Bedarfssätze je nach Verdienst. Das Kindergeld wird den Leitlinien zufolge nicht zum Einkommen der Eltern gerechnet. Die Leitlinien machen aber Angaben, welcher Elternteil beziehungsweise in welchem Betreuungsmodell das Kindergeld voll oder anteilig zur Deckung des Barbedarfs verwenden kann.

Der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Elternteils wird nicht erhöht. Für nicht erwerbstätige Elternteile liegt der Betrag weiterhin bei mindestens 1.200 Euro monatlich, und Erwerbstätigen stehen mindestens wie bisher 1.450 Euro zu.

Die Beträge der „Düsseldorfer Tabelle“ waren zuletzt 2024 deutlich angehoben worden. Die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene Tabelle gibt seit 1962 einheitliche Richtwerte für die Berechnung des Familienunterhalts vor. Sie selbst hat keine Gesetzeskraft und ist eine allgemeine Richtlinie, die von allen Oberlandesgerichten bundesweit bei der Berechnung des Kindesunterhalts benutzt wird.