UNO-Flüchtlingshilfe: Das Recht auf Asyl ist nicht verhandelbar

UNO-Flüchtlingshilfe: Das Recht auf Asyl ist nicht verhandelbar

Bonn (epd). Die UNO-Flüchtlingshilfe hat zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember die „zentrale Bedeutung“ des Asylrechts betont. Die Umsetzung der Menschenrechte gerate weltweit zunehmend unter Druck, erklärte die Flüchtlingshilfe am Montag in Bonn. Der Verein ist deutscher Partner des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen UNHCR.

Der Tag der Menschenrechte erinnere daran, „dass das Recht auf Asyl nicht verhandelbar ist“, sagte der nationale Direktor der UNO-Flüchtlingshilfe, Peter Ruhenstroth-Bauer. Noch immer seien Menschen gezwungen, vor Verfolgung und lebensbedrohlichen Situationen aus ihren Heimatländern zu fliehen, hieß es. Die Gründe dafür reichen demnach von ethnischer, politischer sowie religiöser bis hin zu geschlechtsspezifischer Diskriminierung und Verfolgung.

Angesichts der globalen Fluchtbewegungen sei es entscheidend, dass Staaten Schutzsuchenden eine sichere Zuflucht bieten und faire Asylverfahren ermöglichen, betonte Ruhenstroth-Bauer. Wenn Personen aufgrund von Menschenrechtsverletzungen ihre Heimat verlassen müssen, ist es laut der UNO-Flüchtlingshilfe „unabdingbar, dass ihre Rechte gewahrt bleiben.“ Jeder Mensch solle das Recht haben, in einem anderen Land Asyl zu suchen. Es sei außerdem essenziell, dass Asylsuchende umfassend über ihre Rechte informiert werden und Zugang zu rechtlicher Unterstützung erhalten.

Am 10. Dezember 1948 hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Darin werden allen Menschen gleiche Rechte und Freiheiten garantiert - unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer Religion oder ihrem sozialen Status.