OVG erlaubt Einlagerung von Atommüll in Ahauser Zwischenlager

OVG erlaubt Einlagerung von Atommüll in Ahauser Zwischenlager
Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat die Einlagerung von Brennelementen im Zwischenlager Ahaus erlaubt. Klagen der Stadt und eines Bürgers wurden abgewiesen.

Münster, Ahaus (epd). Abgebrannte Brennelemente aus dem Forschungsreaktor Jülich dürfen laut einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) im Zwischenlager Ahaus eingelagert werden. Nach einer mündlichen Verhandlung erklärte das OVG am Dienstag in Münster, dass die von den Klägern gerügten Ermittlungsdefizite der Genehmigungsbehörde nicht vorlägen (AZ.: 21 D 98/17.AK). Damit wurden die Klagen der Stadt Ahaus und eines dort wohnenden Bürgers gegen eine Aufbewahrungsgenehmigung abgewiesen.

Bei dem juristischen Streit geht es um die Einlagerung von knapp 290.000 abgebrannten kugelförmigen Brennelementen aus dem stillgelegten Versuchsreaktor im rheinischen Jülich. Der 21. Senat des OVG erklärte, die Genehmigungsbehörde - das damals zuständige Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) - habe ein Gutachten des TÜV Nord zur Einlagerung der radioaktiven Brennelemente im Zwischenlager Ahaus eingeholt.

Im Weiteren habe die Behörde auf der Grundlage entsprechender Messungen ermittelt, welche Radioaktivität freigesetzt werden kann, wenn ein Lagerbehälter etwa aufgrund eines Flugzeugabsturzes auf das Lager undicht wird. Die gegebenenfalls die Bevölkerung treffende radioaktive Strahlung überschreite den von der Genehmigungsbehörde herangezogenen Grenzwert nicht, betonte der Senat.

Die Lagerkonstruktion als solche sei zudem „bestandskräftig genehmigt“. Etwaige Anschläge auf das Lager mittels Drohnen habe die Genehmigungsbehörde „zutreffend berücksichtigt“, hieß es. 2016 hatte das BfS die Genehmigung für die Einlagerung erteilt.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Der Präsident des mittlerweile zuständigen Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Christian Kühn, begrüßte die Entscheidung. „Das heutige Urteil bestätigt, dass das BASE als Genehmigungsbehörde intensiv Sorge trägt für die sichere Zwischenlagerung von Atomabfällen“, sagte er. „Die Bewertung der Sicherheit und Sicherung des Zwischenlagers entspricht den hohen Anforderungen des Atomgesetzes.“

Das Zwischenlager in Ahaus wurde in den 1980er Jahren errichtet. Dort lagern bereits 329 Castoren mit hochradioaktiven Abfällen - die Genehmigung dafür endet nach Angaben der Stadt 2036. Die Betriebserlaubnis des Jülicher Lagers war bereits 2013 ausgelaufen. Mangels Alternativen lagern die radioaktiven Kugeln dort noch immer in 152 Castor-Behältern. Die abgebrannten Brennelemente sollen über die Straße von Jülich nach Ahaus transportiert werden.