Berlin (epd). Einem Bericht im Auftrag der Bundesregierung zufolge wird Gewalt gegen Frauen in Deutschland nicht ausreichend bekämpft. Der am Dienstag in Berlin vorgestellte „Monitor Gewalt gegen Frauen“ sieht erhebliche Defizite in fast allen Bereichen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte würdigt in dem Bericht aber auch Fortschritte in der Gesetzgebung. Kritisch fällt das Urteil über die Bundespolitik aus.
Trotz der Fortschritte zeichnet der Monitor ein besorgniserregendes Bild. Es existiere keine nationale Strategie zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, heißt es in dem Bericht. Um die staatlichen Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention zu erfüllen, seien „erhebliche finanzielle Investitionen“, ein möglichst einheitliches Vorgehen von Bund und Ländern und der politische Wille erforderlich, das Gewaltproblem „mit der gebotenen Priorität anzugehen“.
Dem Bericht zufolge tun die Bundesländer zwar einiges, aber nicht genug zur Vorbeugung gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Dazu zählen Informationskampagnen, Schulungen für Polizei und Justiz und die Arbeit mit Tätern, um weitere Gewalt zu verhindern. Bei den Schutzunterkünften erreicht kein Bundesland die Vorgaben der Istanbul-Konvention. 2022 mussten 15.000 schutzsuchende Frauen abgewiesen werden, obwohl von 2020 bis 2022 die durchschnittliche Förderung von Frauenhäusern um gut 25.500 Euro auf rund 176.000 Euro pro Haus gestiegen ist.
Deutschland hat sich verpflichtet, das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) umzusetzen. Mit der Berichtspflicht hat die Regierung das Menschenrechtsinstitut beauftragt.