Berlin (epd). Die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus hat die Fraktionen im Bundestag aufgerufen, das Anti-Missbrauchsgesetz vor den Neuwahlen im Februar zu verabschieden. Claus erklärte am Donnerstag in Berlin, der Gesetzentwurf stoße auf breite, parteiübergreifende Zustimmung. Das habe zuletzt die Anhörung im Bundestag gezeigt. Es sei wichtig, dass das Gesetz wie geplant im Frühjahr 2025 in Kraft tritt, erklärte Claus.
Das Amt der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) soll gesetzlich abgesichert werden, ebenso die unabhängige Aufarbeitungskommission und der Betroffenenrat, der bei der Beauftragten angesiedelt ist. Betroffene Menschen sollen einen Rechtsanspruch auf Aufarbeitung erhalten, der etwa ein Akteneinsichtsrecht bei Jugendämtern beinhaltet. Die gesetzliche Stärkung des Amtes stand schon vor dem Regierungsantritt der Ampel-Koalition auf der politischen Agenda, wurde aber nicht umgesetzt.
Claus äußerte sich anlässlich des „Europäischen Tags zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt“ am 18. November. In diesem Jahr stehen die Bedrohungen im digitalen Raum im Zentrum. Vor diesem Hintergrund bekräftigte Claus ihre Forderung nach einer längeren der Speicherung von IP-Adressen, um die Verfolgung sexueller Gewalt gegen Kinder im Netz zu verstärken.