Der Haushaltsplan für das kommende Jahr schließe mit einem zu erwartenden positiven ordentlichen Ergebnis ab, sagte Christian Weyer, Vorsitzender des Haushaltsausschusses der EKD-Synode, am Sonntag in Würzburg. Der Etat der EKD für 2025 beläuft sich demnach auf insgesamt 263,8 Millionen Euro und liegt damit über dem Vorjahreswert von 250 Millionen Euro.
Die wesentliche Einnahmequelle bleiben die Umlagen der 20 Gliedkirchen, die 2025 auf 181 Millionen Euro ansteigen (Vorjahr: 174,1 Millionen Euro). Ein Grund für die Erhöhung sind gestiegene Kirchensteuereinnahmen, die im Jahr 2022 um rund 4,1 Prozent wuchsen und damit die Umlage um gut 1,7 Prozent über den Durchschnitt der vergangenen drei Haushaltsjahre anheben.
Der größte Teilbetrag der ordentlichen Aufwendungen entfällt auf das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung (EWDE), das 2025 mit 73,6 Millionen Euro unterstützt wird. Die Verstetigung der Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt mit einem Budget von 830.000 Euro wurde trotz des Sparziels bis 2030 in den Haushalt aufgenommen. Die Mittel dafür stammen aus einem Risikopuffer. Der verbleibende Puffer bis 2030 beträgt den Angaben zufolge 720.000 Euro.
Nach Abzug der Rückstellungen etwa für Versorgungsansprüche bleibt ein Plus bei den Rücklagen in Höhe von 33,7 Millionen Euro.
Das für Finanzen zuständige Ratsmitglied Andreas Barner sagte vor den EKD-Synodalen, der Haushaltsentwurf sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Erreichung der langfristigen Finanzziele der EKD. Die EKD als Dachorganisation der Gliedkirchen will bis 2030 17 Millionen Euro weniger ausgeben als im Jahr 2019.
Grundlage der Finanzstrategie ist die von Wissenschaftlern ausgegebene Prognose, dass sich die Mitgliederzahl der 20 Landeskirchen bis 2060 voraussichtlich halbieren wird und damit auch die Steuereinnahmen in ähnlichem Umfang sinken. Schreitet der Mitgliederschwund weiterhin so schnell voran wie zuletzt, könnte das jedoch bereits früher der Fall sein.
Im Zuge der langfristigen Finanzstrategie soll auch die Leitungsstruktur des Kirchenamtes verschlankt werden. Die Zahl der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter wird von acht auf sechs reduziert, damit reduziert sich auch die Zahl der Abteilungen von acht auf sechs. Die Abteilungen für Bildung und Öffentliche Verantwortung sowie für Ökumene und Auslandsarbeit sollen zusammengelegt werden. Dem Kirchengesetz muss die Synode der EKD zustimmen, die noch bis Mittwoch in Würzburg tagt.