Berlin (epd). Die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung werden zum 1. Januar deutlich angehoben. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin eine entsprechende Vorlage von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Der Verordnung zufolge steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung von 5.175 Euro auf 5.512,50 Euro. Das bedeutet, dass bis zu dieser Lohnhöhe Beiträge für die Krankenkasse abgezogen werden. Darüber hinaus steigen die Beiträge nicht weiter.
Bei der Rentenversicherung soll die Bemessungsgrenze bundesweit auf 8.050 Euro angehoben werden. Derzeit müssen in Westdeutschland auf Monatsbruttogehälter bis 7.550 Euro Rentenbeiträge abgeführt werden. In Ostdeutschland liegt die Grenze bei 7.450 Euro.
Der Anhebung der Beitragbemessungsgrenzen liegt laut Arbeitsministerium die gute Lohnentwicklung von rund 6,4 Prozent im vergangenen Jahr zugrunde. Die Verordnung über die Rechengrößen für die Sozialversicherungen hätte schon früher im Kabinett behandelt werden sollen. Die FDP hatte sich aber dagegen gewandt und den Beschluss aufgehalten. Sie fordert im Gegenzug Steuerentlastungen. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen sorgt dafür, dass gesetzlich versicherte Gutverdiener im kommenden Jahr mehr für die Kranken- und Rentenversicherung zahlen.