Berlin (epd). Die Bundesregierung hat Regelungen für die Umsetzung der EU-Asylreform auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin entsprechende Gesetzentwürfe von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Die EU-Asylreform sieht vor, dass über Asylanträge von Menschen mit geringer Bleibeperspektive künftig bereits an der EU-Außengrenze entschieden werden soll. In Deutschland muss die Regelung damit im Wesentlichen für Verfahren an Flughäfen umgesetzt werden.
Bereits heute gibt es sogenannte Flughafenverfahren, wenn Menschen bei der Einreise um Asyl bitten, dabei keine Papiere vorweisen können oder aus sicheren Herkunftsstaaten stammen. Als sichere Herkunftsstaaten gelten dafür künftig Länder mit einer Anerkennungsquote unter 20 Prozent. Die derzeitige Regelung sieht zudem eine maximale Aufenthaltsdauer von 19 Tagen für diese Verfahren im Transitbereich vor. Sie soll mit der Neuregelung acht Wochen betragen und auf zwölf Wochen verlängert werden können. Die Einreise Schutzsuchender über den Luftweg spielt in der deutschen Asylstatistik allerdings nur eine untergeordnete Rolle.
Die EU-Staaten müssen das in diesem Jahr beschlossene Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) bis Mitte 2026 umsetzen. In Deutschland sollen bereits jetzt rechtliche Spielräume genutzt werden, um im Flughafenverfahren vorzeitig GEAS-Regelungen anzuwenden, hieß es in einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums. „Damit setzen wir auch ein wichtiges Signal in Europa, dass Deutschland das neue Recht schnell und umfassend umsetzt“, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Die Regelungen müssen noch im Bundestag beraten werden.