Asylbewerberleistungen sinken um bis zu 19 Euro pro Monat

Asylbewerberleistungen sinken um bis zu 19 Euro pro Monat

Berlin (epd). Ab Januar 2025 sinken die Leistungen für Asylbewerberinnen und -bewerber. In einer Wohnung lebende Alleinstehende erhalten 441 Euro statt bisher 460 Euro im Monat, wie aus dem Bundesgesetzblatt hervorgeht. Lebens- oder Ehepartnerinnen und -partner erhalten jeweils 397 Euro, Jugendliche und Kinder weniger. Das zuständige Bundesarbeitsministerium hat die neuen Sätze am Dienstag dieser Woche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das „Handelsblatt“ hatte zuerst darüber berichtet.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte bereits im September angekündigt, dass die Geldleistungen für Asylbewerberinnen und -bewerber im kommenden Jahr um bis zu 19 Euro pro Monat gesenkt würden. Anders als bei den Bürgergeld-Regelsätzen, die im kommenden Jahr auf dem heutigen Niveau bleiben, gibt es für die Asylbewerberleistungen keinen Besitzschutz. Sie sinken, weil die Inflation stärker zurückgegangen ist, als bei der letzten Erhöhung der Sätze Anfang dieses Jahres berechnet worden war. Von 2023 zu 2024 ist der Satz für einen alleinstehenden Erwachsenen von 410 auf 460 Euro im Monat gestiegen.

Für jugendliche Asylbewerber zwischen 14 und 17 Jahren sinkt der Satz im nächsten Jahr um 17 Euro auf 391 Euro, für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren um 14 Euro auf 327 Euro und für Kleinkinder bis fünf Jahre um 13 Euro auf 299 Euro im Monat.

Menschen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, erhalten einen Teil der ihnen zustehenden Leistungen in Form von Sachleistungen, beispielsweise als Gemeinschaftsessen. Der häufig als Taschengeld bezeichnete Anteil für den persönlichen Bedarf wird nach entsprechenden Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zunehmend in Form von Bezahlkarten gewährt. Insgesamt liegen die Leistungen für Asylbewerber und -bewerberinnen deutlich unterhalb des Bürgergelds. Sie sind um ein knappes Fünftel niedriger.