Leipzig (epd). Vor dem sächsischen Dienstgericht für Richterinnen und Richter in Leipzig hat am Freitag die Verhandlung über eine Klage von Justizministerin Katja Meier (Grüne) gegen den Richter im Ruhestand, Jens Maier, begonnen. Das Dienstgericht befasst sich dabei mit der im Juli 2023 erhobenen Disziplinarklage Meiers (AZ: 22 DG 2/23). Dabei geht es darum, dass Richter Maier nach dem Willen des Justizministeriums aus dem Dienst entfernt werden soll.
Richter Maier wird vorgeworfen, über die rechtsextremistischen Gewalttaten des Terroristen Anders Breivik im April 2017 in Norwegen öffentlich geäußert zu haben, dieser sei „aus Verzweiflung zum Massenmörder geworden“. In diesem Zusammenhang soll er auch die Frage aufgeworfen haben, ob nicht der „um sich greifende“ Multikulturalismus und die „Vermischung“ der Kulturen innerhalb westlicher Gesellschaften durch die Einwanderung von „Kulturfremden“ zum „Wahnsinnigwerden“ sei. Ein weiterer Vorwurf betrifft eine Äußerung auf einer von Maier zu Wahlkampfzwecken eingerichteten Facebook-Seite. Dort hatte er über die Journalistin Marietta Slomka nach der ZDF-Wahlsendung im September 2017 geäußert: „GEZ abschaffen, Slomka entsorgen!“
Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag. Danach wollte er wieder zurück als Richter ans Landgericht Dresden, wurde aber dem Amtsgericht Dippoldiswalde zugewiesen. Im März 2022 untersagte das Dienstgericht Maier vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte. Im Dezember 2022 erklärte das Dienstgericht die Versetzung Maiers in den Ruhestand für zulässig. Diese Entscheidung bestätigte der Bundesgerichtshof im Oktober 2023.