Familienverbände gegen Teile der Familienrechtsreform

Familienverbände gegen Teile der Familienrechtsreform

Berlin (epd). Zehn Familien- und Sozialverbände wenden sich gegen mögliche Unterhaltseinbußen für alleinerziehende Elternteile. In einem am Donnerstag in Berlin veröffentlichten Appell an Bund und Länder lehnen sie Gesetzespläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ab, wonach der andere Elternteil bei einer Betreuung an mindestens 29 Prozent der Alltags- und Ferientage beim Unterhalt entlastet würde. Die Schwelle sei zu niedrig und werde der Lebensrealität nicht gerecht, kritisieren die Verbände, darunter die Familienverbände der beiden Kirchen: „Alleinerziehende, die bereits jetzt besonders häufig von Armut bedroht oder betroffen sind, dürfen finanziell nicht noch weiter unter Druck geraten“, erklären sie.

An diesem Freitag will sich Buschmann mit den Justiz-Staatssekretären der Bundesländer über die Familienrechtsreform austauschen. Geplant sind Gesetzesänderungen beim Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht sowie im Kindschafts- und Abstammungsrecht. Öffentlich bekannt sind bisher Eckpunkte, die Buschmann in den vergangenen anderthalb Jahren vorgelegt hat. Inzwischen gibt es Gesetzesentwürfe, die innerhalb der Bundesregierung aber noch nicht endgültig abgestimmt sind.

Die Ampel-Koalition will das Familienrecht modernisieren. Dazu zählt auch, die Teilung der Sorge für gemeinsame Kinder nach einer Trennung rechtlich zu stärken. Familienverbände, der Kinderschutzbund, die AWO und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter befürchten aber, dass einige der geplanten Gesetzesänderungen vor allem für Mütter zu Benachteiligungen führen. Laut Statistischem Bundesamt waren 2023 rund 2,39 Millionen Mütter und 580.000 Väter alleinerziehend. Alleinerziehende haben ein besonders hohes Armutsrisiko. Jede vierte Ein-Eltern-Familie ist armutsgefährdet.