Berlin (epd). Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat eine Verfassungsbeschwerde wegen mangelhaftem Naturschutz gegen die Bundesregierung eingereicht. Ziel der Klage sei es demnach, die Regierung dazu zu verpflichten, ein umfassendes Biodiversitätsgesetz vorzulegen.
Es sei Aufgabe der Bundesregierung, den wirtschaftlichen Praktiken, die die Biodiversität zerstören, entgegenzutreten, mahnte die stellvertretende BUND-Vorsitzende Myriam Rapior bei der Vorstellung der Beschwerde am Mittwoch in Berlin. Dem komme die Regierung nicht nach. Ein Drittel aller Arten in Deutschland seien gefährdet. „Tagtäglich verlieren wir 150 Arten“, sagte die Vorsitzende. Die Hauptursache für den Biodiversitätsverlust seien Landnutzungsveränderungen, Verschmutzungen und der Klimawandel.
Der Prozessvertreter und BUND-Landesvorsitzende für Sachsen, Felix Ekardt sprach von einem „verkannten Umweltproblem“. Die planetaren Grenzen, also der Bereich dessen, was sicheres menschliches Leben ermögliche, seien bei der Biodiversität drastischer überschritten als beim Klimawandel.
Ekardt zufolge braucht es keine weiteren unverbindlichen Regierungsprogramme wie die von der Bundesregierung geplante Biodiversitätsstrategie. Er forderte gesetzliche Regelungen zum Schutz von Biodiversität, ähnlich dem Klimaschutzgesetz. Zudem braucht es wirksame Maßnahmen wie eine Mengensteuerung für Pestizide oder Tierhaltung, sagte der Prozessvertreter.
Der BUND hat gemeinsam mit mehreren Einzelklagenden wie dem Schauspieler Hannes Jaenicke die Verfassungsbeschwerde eingereicht. Der Verband schätzt, dass sich das Bundesverfassungsgericht innerhalb der nächsten ein bis zwei Jahre damit befassen wird.
Der BUND ist bereits mehrfach juristisch gegen die Bundesregierung vorgegangen. 2021 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Klimaschutzgesetz unter anderem nach einer Beschwerde des Umweltverbands für unzureichend. Im September reichte der BUND gemeinsam mit anderen Verbänden erneut eine Klima-Verfassungsbeschwerde ein.