Diakonie beschließt Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt

Kreuz auf Duden mit Erklärung des Wortes "Missbrauch".
epd-bild/Heike Lyding
Die Diakonie hat verpflichtende Rahmenbestimmungen zur Bekämpfung des Missbrauchs in ihren Einrichtungen beschlossen.
Konzepte für Prävention
Diakonie beschließt Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt
In Diakonie-Einrichtungen soll der Schutz vor sexualisierter Gewalt verbindlicher werden. Das höchste Organ des Bundesverbands beschloss eine Rahmenbestimmung, die Schutzkonzepte, Schulungen und Führungszeugnisse zur Pflicht macht.

Die Diakonie hat sich Grundsatzregeln zum Umgang mit Missbrauchsfällen gegeben. Auch in Einrichtungen der Diakonie "kam und kommt es zu Verletzungen des Abstinenzgebots und zu Grenzverletzungen und Übergriffen in Form sexualisierter Gewalt", heißt es in der am Donnerstag von der Konferenz Diakonie und Entwicklung in Berlin ohne Gegenstimmen verabschiedeten Rahmenbestimmung. Es gab eine Enthaltung bei mehr als 100 Konferenzmitgliedern. Die Konferenz ist das höchste Organ der Diakonie und beschließt über Grundsatzfragen.

Missbrauchstaten würden durch unzureichende Schutzstrukturen und den Missbrauch von institutionell begründeten Machtbefugnissen begünstigt, heißt es in dem zehnseitigen Papier. Es enthält Grundregeln zur Prävention sexueller Übergriffe, zur Aufklärung von Taten sowie zu Ansprech- und Meldestellen für Beschäftigte und Betroffene. Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), die Rahmenbestimmung verpflichte alle Mitglieder des Verbands, tätig zu werden, etwa Schutzkonzepte zu entwickeln und dafür zu sorgen, dass Beschäftigte geschult werden. Sie sei auch Ausdruck dafür, an einer "Veränderung der Kultur" zu arbeiten.

Bestimmt wird etwa, dass hauptamtlich Beschäftigte bei beruflich bedingtem Kontakt zu Minderjährigen sowie Volljährigen in Abhängigkeitsverhältnissen immer, ehrenamtlich Beschäftigte abhängig von der konkreten Tätigkeit regelmäßig ein Führungszeugnis vorlegen müssen. Festgelegt wird beim Thema Aufarbeitung beispielsweise, dass Betroffene einen Anspruch auf Einsicht der Fall- und Verfahrensakten haben und ihnen auf Wunsch mitzuteilen ist, welche personellen Konsequenzen aus ihrem Fall gezogen wurden.

Kirche will Anerkennungsverfahren vereinheitlichen

Beim Thema Entschädigung, den sogenannten Anerkennungsleistungen, bleibt die Rahmenbestimmung vor dem Hintergrund der noch andauernden Beratungen innerhalb der evangelischen Kirche und im Gremium mit den Betroffenen allgemein. Die Leistungen dienten dazu, das erlittene Unrecht anzuerkennen und dazu beizutragen, es abzumildern, heißt es. Regelungen zur Finanzierung träfen die landeskirchlichen Diakonischen Werke in Abstimmung mit den Landeskirchen. Dabei seien "rechtliche sowie wirtschaftliche Aspekte" zu beachten.

Die evangelische Kirche ist bestrebt, die bislang in den 20 Landeskirchen unterschiedlich gestalteten Anerkennungsverfahren und -leistungen zu vereinheitlichen und hat sich dazu mit Betroffenen auf Grundzüge bereits verständigt. Ein formeller Beschluss wird aber erst für das nächste Frühjahr erwartet.

Detlev Zander, Sprecher der Betroffenen im Beteiligungsforum der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), begrüßte die Rahmenbestimmung. Sie sei "ein Schritt in die Zukunft", sagte Zander, der an der Tagung in Berlin teilnahm. Er betonte, der "Flickenteppich" bei den Anerkennungsverfahren müsse aufgehoben werden.

Die Rahmenbestimmung soll für alle diakonischen Träger und Fachverbände gelten und tut das mit dem Beschluss bereits für den Bundesverband. Die Landesverbände müssen die Bestimmung noch formell übernehmen.