Erfurt (epd). Der Präsident des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, spricht sich für ein Verbotsverfahren gegen den AfD-Landesverband im Freistaat aus. Zum jetzigen Zeitpunkt halte er ein solches Verfahren auf Landesebene für sinnvoll, sagte Kramer den Thüringer Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag). Wenn die Voraussetzungen gegeben seien, müsse die Demokratie ein solches Verbotsverfahren prüfen lassen, um sich zu schützen.
Die Thüringer AfD steht laut Kramer nicht auf dem Boden der Verfassung. Das habe nicht zuletzt die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags am 28. September offengelegt. Dort habe sich die AfD feindlich gegenüber den Verfassungsorganen, allen voran dem Verfassungsgericht, gezeigt. „Das waren schon fast Bedrohungsszenarien, Verschwörungsfantasien, die ich im Ergebnis als erste Ansätze einer Staatszersetzung bewertet habe“, sagte Kramer. Das sei aber nur ein Vorgeschmack auf das gewesen, was Thüringen jetzt noch bevorstehe.
Ein AfD-Verbotsverfahren auf Bundesebene hält Kramer hingegen zum jetzigen Zeitpunkt für weniger sinnvoll. Solange die Bundespartei vom Bundesamt für Verfassungsschutz nicht als erwiesen extremistisch eingestuft sei, mache ein Antrag beim Bundesverfassungsgericht keinen Sinn. Er gehe aber davon aus, dass das Bundesamt die Einstufung der gesamten Partei vornehmen werde.