VdK-Chefin Bentele: Bemessungsgrenzen müssen erhöht werden

VdK-Chefin Bentele: Bemessungsgrenzen müssen erhöht werden

Berlin (epd). Der Sozialverband VdK kritisiert die Weigerung von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), der Erhöhung der Beitragbemessungsgrenzen zuzustimmen. VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte am Mittwoch in Berlin, der Rentenversicherung entgingen Mehreinnahmen von zwei Milliarden Euro, falls die Erhöhung im geplanten Umfang nicht zustande komme. Es sei ihr außerdem unverständlich, warum die Ungleichheit bei der Finanzierung der Sozialsysteme weiter gefördert werden solle. Reiche Menschen zahlten prozentual deutlich weniger Sozialbeiträge als Durchschnittsverdiener, kritisierte Bentele.

Die Bemessungsgrenzen werden jedes Jahr neu festgelegt und hätten am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden können. Finanzminister Lindner hatte der „Bild“-Zeitung (Dienstag) gesagt, solange in der Koalition keine Klarheit bestehe, „dass wir die Steuerzahler von der kalten Progression befreien, kann es keine Anpassung der Bemessungsgrenze bei den Sozialbeiträgen geben“. Lindner wirft den Grünen vor, Entlastungen bei der Einkommens-Besteuerung zu blockieren, die Teil der Maßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft sind. Die Grünen fordern ihrerseits Lindner auf, seine Blockade zu beenden.

Renten- und Krankenkassenbeiträge sind in Deutschland nach oben begrenzt. Die Bemessungsgrenzen legen fest, bis zu welcher Einkommenshöhe sie prozentual erhoben werden. Alle Beschäftigten mit höheren Einkommen zahlen den einheitlichen Höchstbeitrag. Hohe Einkommen werden also weniger belastet als niedrige. Im September war bekannt geworden, dass die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Rentenversicherung zum 1. Januar 2025 deutlich angehoben werden sollen.

Laut einem Verordnungsentwurf des Arbeitsministeriums sollen die prozentualen Krankenkassenbeiträge bis zu einer Gehaltsgrenze von 5.512,50 Euro bezahlt werden. Aktuell liegt sie bei 5.175 Euro. Bei der Rentenversicherung soll die Bemessungsgrenze bundesweit auf 8.050 Euro steigen. Derzeit beträgt sie in Westdeutschland 7.550 Euro, in Ostdeutschland 7.450 Euro.