Mehr Investitionen in Sozialwirtschaft

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Die Investitionslücke in der sozialen Infrastruktur in Europa beträgt derzeit 100 bis 150 Milliarden Euro pro Jahr, berichtet die Evangelische Bank (EB).
Evangelische Bank fordert
Mehr Investitionen in Sozialwirtschaft
Die Evangelische Bank (EB) unterstützt die Forderung nach einem verstärkten Engagement für soziale Investitionen in Europa.

In einer gemeinsamen Initiative mit verschiedenen Finanzmarktakteur:innen und unter Federführung des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI) unterzeichnet die Evangelische Bank (EB) ein Papier an die Europäische Kommission, das einen Rahmen für soziale Investitionen vorschlägt. Ziel ist es, mehr Kapital für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft, Bildung, erschwinglichen Wohnraum und weitere soziale Aufgaben zu mobilisieren.

"Europa muss geeignete Voraussetzungen schaffen, um dringend notwendige Investitionen in die soziale Infrastruktur zu fördern", sagt Thomas Katzenmayer, Vorsitzender des Vorstands der EB. "Aus diesem Grund unterstützen wir sehr gern den Vorschlag zur Schaffung eines Social Investment Framework, um die Anerkennung sozialer Investitionen zu erhöhen und deren Potenzial für die Gestaltung einer nachhaltig lebenswerten Gesellschaft noch besser zu nutzen. Soziale Infrastruktur bildet die Basis für die in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft geleistete Arbeit – und damit für den Dienst am Menschen", so Katzenmayer. 

Im derzeitigen EU-Rahmen für nachhaltige Finanzen mangele es an Leitlinien und Definitionen hinsichtlich sozialer Investitionen, heißt es. Die Unterzeichner:innen des veröffentlichten Papiers "Europe needs to mobilise capital for social investments" fordern die EU-Kommission daher auf, die Entwicklung eines Rahmens für soziale Investitionen auf die Agenda der angelaufenen Legislaturperiode zu setzen und notwendige Schritte zur Förderung sozialer Investitionen zu unternehmen. 

Inhaltlich sollte der neue Rahmen auf bestehenden Rahmenwerken wie u.a. der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie den SDGs basieren. Darüber hinaus sollten Investitionen nur dann als "sozial" gelten dürfen, wenn niemand von der Möglichkeit, sie zu tätigen, ausgeschlossen wird. Zudem sollten "soziale Investitionen" zur Achtung der Menschenrechte verpflichten und Umweltaspekte berücksichtigen.

Investitionslücke in sozialer Infrastruktur schließen

Gemeinsam mit den Mitunterzeichner:innen sieht die EB in einem Rahmen für soziale Investitionen eine gute Chance, die enorme Investitionslücke in der sozialen Infrastruktur sukzessive schließen zu können und zugleich den Bedürfnissen von Anleger:innen nach sozialen Investitionen besser gerecht zu werden. Zu den Erfolgsbedingungen gehört indes, dass der neu zu schaffende Rahmen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert, stets unabhängig von politischen Entscheidungen bleibt sowie die unterschiedlichen Sektoren der Wirtschaft in größtmöglichem Maße abdeckt.

Angesichts der Erfahrungen mit der EU-Taxonomie empfehlen die Unterzeichner:innen, einen Rahmen für soziale Investitionen zunächst auf freiwilliger Basis einzuführen, um praktische Umsetzungsprobleme zu vermeiden und gleichzeitig die Flexibilität zu wahren, regionale Gegebenheiten angemessen zu berücksichtigen.