Lüneburg (epd). Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat einen Antrag gegen den Bau einer Flüchtlingsunterkunft im Lüneburger Stadtteil Oedeme abgelehnt. Der Inhaber eines Gewerbebetriebs auf einem Nachbargrundstück hatte gegen die Erteilung der Baugenehmigung Eilrechtsschutz beantragt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte (Az.: 2 B 66/24). Demnach befürchtete der Antragsteller, dass zum Schutz der Flüchtlinge insbesondere vor Lärm Einschränkungen gegenüber seinem Betrieb verfügt werden könnten.
Der von dem Betrieb ausgehende Schall sei mit der heranrückenden Wohnbebauung in Gestalt des Flüchtlingsheims nicht vereinbar, argumentierte der Antragsteller. Dem widersprachen die Richter. Die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft sei zwar eine „wohnähnliche Nutzung“, jedoch kein Wohnen im rechtlichen Sinn, da sie nur für die Dauer des Asylverfahrens gedacht sei. Es müssten lediglich „gesunde Wohnverhältnisse“ gewahrt werden.
Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass sich die übrigen Nachbarn des Antragstellers seit 40 Jahren nicht über Lärm beschwert hätten, obwohl der Betrieb in einem Wohngebiet liege und nur einen geringen Abstand zu den nächstgelegenen Häusern aufweise. Eine Gesundheitsgefahr für die Bewohner der geplanten Unterkunft sei daher nicht zu befürchten.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Antragsteller kann binnen zwei Wochen gegen Beschwerde beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.