Berlin (epd). Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will weiter prüfen, ob Asylverfahren auch in Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) erfolgen können. Ein solches Verfahren sei „nicht völlig ausgeschlossen“, aber ziehe möglicherweise rechtliche Änderungen nach sich, sagte Faeser am Mittwoch in der Regierungsbefragung im Bundestag.
Das Bundesinnenministerium hatte im Frühjahr zahlreiche Gutachten zur Prüfung der Drittstaaten-Regelung eingeholt und Expertinnen und Experten angehört. Sie kamen weit überwiegend zu dem Schluss, dass solch ein Modell wegen praktischer und rechtlicher Fragen schwer umsetzbar ist. Faeser kündigte an, die Erkenntnisse dieser Anhörungen zeitnah vorzustellen. Ihr Ministerium arbeite derzeit an einem Rahmen, in dem aufgezeigt werden soll, „was möglich ist und was nicht“.
Die „allerschwierigste Frage“ sei, einen Staat zu finden, der tatsächlich bereit sei, Asylverfahren und Rückführungen durchzuführen, sagte Faeser.
In anderen Ländern gibt es bereits konkrete Drittstaatenabkommen. So plant Italien, künftig Asylanträge von Geflüchteten, die über das Mittelmeer kommen, in Albanien zu bearbeiten. Auch zwischen Großbritannien und Ruanda gab es ein ähnliches Abkommen. Dieses wurde jedoch von dem neuen Premierminister Keir Starmer, Vorsitzender der Labour Party, bei seinem Amtsantritt im vergangenen Juli gestoppt.