Luxemburg, Brüssel (epd). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die diskriminierenden Maßnahmen des Taliban-Regimes gegen Frauen in Afghanistan als Verfolgung einzustufen sind. Bei der Prüfung von Asylanträgen von Frauen aus Afghanistan genüge bereits deren Geschlecht und Staatsangehörigkeit, um Verfolgung anzunehmen, urteilte der Gerichtshof am Freitag in Luxemburg. Eine konkrete individuelle Bedrohung müsse nicht nachgewiesen werden.
Zwei afghanische Frauen hatten vor dem österreichischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Ablehnung ihres Asylantrags geklagt. Der EuGH gab ihnen recht. Internationale Organisationen wie die EU-Asylagentur (EUAA) und das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) hätten umfassend belegt, dass Frauen unter dem Taliban-Regime gezielt und systematisch unterdrückt würden.
Die systematische Entrechtung von Frauen, darunter Zwangsverheiratung, fehlender Schutz vor Gewalt sowie Einschränkungen bei Bildung und Berufstätigkeit, verletze schwerwiegend grundlegende Menschenrechte. Die Entscheidung gilt als richtungsweisend für Asylverfahren in der Europäischen Union.