EuGH: "Sicherer Drittstaat" muss im gesamten Gebiet als sicher gelten
Luxemburg (epd). Ein Drittstaat kann nur dann als sicherer Herkunftsstaat eingestuft werden, wenn die entsprechenden Kriterien im gesamten Hoheitsgebiet des Staates erfüllt sind. Mit diesem Urteil präzisierte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Freitag in Luxemburg die Bedingungen, unter denen ein Drittstaat als sicherer Herkunftsstaat gelten kann.
Das Urteil fiel im Rahmen eines Verfahrens, das ein moldauischer Staatsbürger angestrengt hatte. Die tschechischen Behörden hatten seinen Antrag auf internationalen Schutz abgelehnt, da die Republik Moldau - mit Ausnahme von Transnistrien - als sicherer Herkunftsstaat eingestuft wurde. Der Kläger, der in Moldau Bedrohungen ausgesetzt war, wandte sich gegen diese Entscheidung.