Dresden (epd). Nach dem Teileinsturz der Carolabrücke in Dresden vor einer Woche hat die Staatsanwaltschaft einen sogenannten Prüfvorgang angelegt. In dessen Rahmen sei eine strafrechtliche Relevanz zu prüfen, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Mittwoch in Dresden dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Nachfrage. Es werde mit der Polizeidirektion Dresden hinterfragt, „ob es zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines strafrechtlich relevanten Sachverhalts gibt“. Zuvor hatten die „Dresdener Neuesten Nachrichten“ und die „Sächsische Zeitung“ darüber berichtet.
Im Zusammenhang mit der eingestürzten Carolabrücke liegen laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden mehrere Anzeigen vor. Sie richten sich gegen den Dresdner Baubürgermeister Stephan Kühn (Grüne) sowie gegen Unbekannt, unter anderem wegen Sachbeschädigung und Baugefährdung. Die Anzeigen würden von der Staatsanwaltschaft Dresden auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft, hieß es.
Die Dresdner Carolabrücke, als Bundesstraße die Nord-Süd-Verbindung der Stadt, war in den vergangenen Jahren saniert worden. Ein dritter Bauabschnitt sollte 2025 folgen. Der betroffene Teil der Brücke stürzte jedoch ein. Zuletzt war das Bauwerk im Jahr 1996 komplett saniert worden.