Hamburg (epd). Ein Porträt über den früheren Hamburger Senator Oscar Toepffer (1896-1982) darf von der Landeszentrale für politische Bildung Hamburg weiterhin veröffentlicht werden. Im Berufungsverfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht hat der 5. Zivilsenat sein Urteil verkündet, wie die Pressestelle des Hamburger Senats am Montag mitteilte. Mit Ausnahme eines Familienfotos dürfen demnach sämtliche Originalquellen und -zitate Toepffers, der Mitglied der NSDAP war, weiterverwendet und damit der Öffentlichkeit zugänglich bleiben (Az: 5 U 51/23). Das Landgericht war als erste Instanz anderer Auffassung gewesen.
Toepffer leitete zwischen 1940 und Mai 1941 vertretungsweise die Hamburger Schulbehörde. Das Porträt erscheint im zweiten Band der „Täterprofile - die Verantwortlichen im Hamburger Bildungswesen unterm Hakenkreuz“, herausgegeben von der Landeszentrale für politische Bildung. Geklagt hatte 2018 eine Enkelin Toepffers, die in der Veröffentlichung das Urheberrecht ihres Großvaters verletzt sah und zudem das „Recht auf Vergessen“ einforderte.
Die Landeszentrale für politische Bildung hatte in erster Instanz vom Landgericht Hamburg die Auflage erhalten, große Teile der verwendeten Originalquellen zu löschen. Gegen das Urteil hätte die Schulbehörde mit Rückendeckung des Senats und der Landeszentrale für politische Bildung Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt.
Bildungssenatorin Ksenija Bekeris (SPD), teilte mit: „Das Verfahren hatte aus unserer Sicht für die historische Forschung grundsätzliche Bedeutung, hier bezogen auf die Zeit des Nationalsozialismus.“ Originalquellen, gerade auch aus dem familiären Bereich, müssten nutzbar sein für ein möglichst authentisches Bild der Täter.
Sabine Bamberger-Stemmann, Direktorin der Landeszentrale für politische Bildung Hamburg, erklärte: „Das Urteil leistet einen außerordentlich wichtigen Beitrag zu Unabhängigkeit von politischer Bildung.“ Die biografische zeithistorische Forschung werde damit weit über die Stadt Hamburg hinaus gestärkt, indem die verantwortliche Nutzung persönlicher Quellen von Zeitzeugen abgesichert wird.
Die Frage, ob die Stadt Hamburg durch die Veröffentlichung der Landeszentrale für politische Bildung über Oscar Toepffer dessen postmortales Persönlichkeitsrecht verletzt, hat das Landgericht Hamburg abgetrennt und an das Hamburgische Verwaltungsgericht verwiesen.