Berlin (epd). Das Bürgergeld wird im kommenden Jahr nicht erhöht. Die Inflation sei kräftig zurückgegangen, „im letzten Monat nur 1,9 Prozent“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch in der Sendung „RTL/ntv Frühstart“. Der Rechtsmechanismus sei so, dass es zum 1. Januar keine Bürgergelderhöhung gebe, sagte er.
Unter dem Eindruck der sprunghaft gestiegenen Lebensmittel- und Energiepreise infolge des russischen Überfalls auf die Ukraine hatten die Koalitionäre im Herbst 2022 im Rahmen der Bürgergeld-Reform die Berechnungsmethode für die Regelsätze angepasst. Die Folge war eine Anhebung der Leistungen für einen alleinstehenden Erwachsenen um 53 Euro im Monat. Anfang dieses Jahres stieg der Satz erneut um 61 Euro auf 563 Euro.
Das Bürgergeld hatte zuletzt auch innerhalb der Regierungskoalition für Diskussionen gesorgt. Die FDP findet den Satz zu hoch. Gekürzt werden kann die Leistung seit der Reform nicht.
DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel kritisierte die Diskussion um die Höhe des Bürgergelds. „Dass viele die letzte Erhöhung des Bürgergeldes als ungerecht und zu hoch empfunden haben, hat weniger mit dem Bürgergeld zu tun, sondern liegt an immer noch zu niedrigen Einkommen“, sagte sie. Es sei kaum nachvollziehbar, dass ausgerechnet bei Bürgergeldempfängern aufgelaufene Kaufkraftverluste erst sehr viel später ausgeglichen würden. „Viel besser und transparenter wäre es, für die jährliche Anpassung das absehbare Preisniveau des kommenden Jahres heranzuziehen“, sagte sie.