Berlin (epd). Das Bürgergeld wird im kommenden Jahr nicht erhöht. Die Inflation sei kräftig zurückgegangen, „im letzten Monat nur 1,9 Prozent“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch in der Sendung „RTL/ntv Frühstart“. Der Rechtsmechanismus sei so, dass es zum 1. Januar keine Bürgergelderhöhung gebe, sagte er.
Unter dem Eindruck der sprunghaft gestiegenen Lebensmittel- und Energiepreise infolge des russischen Überfalls auf die Ukraine hatten die Koalitionäre im Herbst 2022 im Rahmen der Bürgergeld-Reform die Berechnungsmethode für die Regelsätze angepasst. Die Folge war eine Anhebung der Leistungen für einen alleinstehenden Erwachsenen um 53 Euro im Monat. Anfang dieses Jahres stieg der Satz erneut um 61 Euro auf 563 Euro. Gekürzt werden kann die Leistung seit der Reform nicht.