Essen, Berlin (epd). In der Diskussion um strengere Regeln für Asylsuchende in Deutschland warnt das Deutsche Kinderhilfswerk vor der Abschaffung von Sozialleistungen für Flüchtlinge, die unter die sogenannte Dublin-III-Verordnung fallen. „Es steht zu befürchten, dass davon auch sehr viele Kinder und Jugendliche betroffen sein werden“, sagte der Präsident des Kinderhilfswerks, Thomas Krüger, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwoch) in Essen. „Das verstößt nach unserer Ansicht gegen die UN-Kinderrechtskonvention, durch die sich Deutschland verpflichtet hat, das Wohl aller Kinder zu achten, unabhängig von ihrer Herkunft oder einer möglicherweise bestehenden Ausreisepflicht.“
Sollten Sozialleistungen auch von Kindern und Jugendlichen auf null gesetzt werden, wäre eine neue Dimension erreicht, mahnte Krüger. „Kinder ohne Geld für Verpflegung, Medizin oder Hygiene auf ihre Ausreise warten zu lassen, tritt Kinderrechte mit Füßen und widerspricht allen Grundsätzen von Humanität und Menschenwürde“, sagte er. Krüger verwies in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der auch Flüchtlingen ein menschenwürdiges Existenzminimum zusteht.
Die aktuellen Vorschläge von Bundesregierung und Oppositionsparteien zu den geplanten Verschärfungen im Asylrecht seien „kinderrechtlich verwerflich und müssen deshalb schleunigst vom Tisch“. Auch kurzfristige politische Reaktionen dürften die von der Verfassung geschützten Grund- und Menschenrechte nicht außer Acht lassen, erklärte Krüger. Die Bundesregierung hatte in der vergangenen Woche angekündigt, dass Flüchtlinge, für deren Asylverfahren ein anderer EU-Staat zuständig ist und der einer Überstellung auch zugestimmt hat, in Deutschland keine weiteren Leistungen erhalten sollen.